Nach der Beisetzung bleiben viele praktische Dinge zu erledigen. Wir geben Ihnen eine chronologische Übersicht – damit nichts vergessen wird.
Versicherungen kündigen und abmelden
Alle Versicherungen des Verstorbenen müssen gekündigt werden: Krankenversicherung, Lebensversicherung, Kfz-Versicherung, Haftpflicht, Hausrat, Rechtsschutz. Die Kündigung erfolgt mit Sterbeurkunde an den Versicherer. Bei Lebensversicherungen prüfen Sie den Auszahlungsanspruch.
Tipp: Viele Versicherungen erstatten überzahlte Beiträge rückwirkend bis zum Todestag.
Rentenansprüche prüfen
Melden Sie den Tod bei der Deutschen Rentenversicherung. Hinterbliebene haben möglicherweise Anspruch auf Witwen-/Witwerrente, Waisenrente oder Erziehungsrente. Antragsfrist: 6 Monate ab Todestag. Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung.
Bankkonten und Verträge
Bankkonten werden mit Erbschein oder Testament auf die Erben übertragen oder aufgelöst. Kreditkarten, Darlehen und laufende Abonnements müssen gekündigt werden. Zeitungs- und Zeitschriftenabos, Telefon-/Internetverträge, Strom- und Gaslieferungen – alles mit Sterbeurkunde kündigen.
Wohnung und Mietverhältnis
Das Mietverhältnis endet nicht automatisch mit dem Tod. Erben treten in das Mietverhältnis ein oder kündigen es ordentlich. Bei Ehegatten/Lebenspartnern gilt besonderer Kündigungsschutz. Die Wohnung muss innerhalb einer angemessenen Frist geräumt werden.
Kfz und Behörden
Fahrzeuge müssen umgemeldet oder abgemeldet werden. Führerschein, Personalausweis und Reisepass sind beim Einwohnermeldeamt abzugeben. Das Finanzamt muss für eine eventuelle Erbschaftsteuererklärung informiert werden.
Steuerliche Angelegenheiten
Eine Steuererklärung für das Todesjahr ist Pflicht. Erben müssen Erbschaftsteuererklärung abgeben (Frist: 3 Monate nach Kenntnis vom Erbfall). Freibeträge: Ehegatten 500.000 €, Kinder 400.000 €, Enkel 200.000 €.
Unsere Unterstützung
Wir übernehmen für Sie die Abmeldung bei Behörden, Versicherungen und Sozialleistungsträgern. Sie müssen sich nur um das kümmern, was Ihnen wichtig ist. Alles andere regeln wir.
Haben Sie Fragen?
Wir beraten Sie auch nach der Bestattung – zu allen Formalitäten und Ansprüchen.
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